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Erstattungen & Kündigungen

Stand: 01.10.2025 • Geltungsbereich: B2B-Kunden (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB). Diese Regelung ergänzt die AGB und geht diesen bei spezielleren Abreden im Angebot vor.

1. Geltungsbereich & Vertragsarten

Diese Regelung gilt für (a) Abonnements der Provisionswerk-Plattform („SaaS“) und (b) separat beauftragte Leistungen („Beratung“, „Technischer Audit“, „Individualentwicklung“). Die Plattform richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher (§§ 312g, 355 BGB) ist daher grundsätzlich nicht anwendbar.

2. Widerruf, Rücktritt, Stornierung

Da Provisionswerk ausschließlich B2B adressiert, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Sollte ausnahmsweise ein Verbraucher abschließen, gilt: Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung oder bei Beginn der Ausführung nach ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnis des Rechtsfolgenhinweises (§ 356 Abs. 4 BGB).

3. Kündigung von Abonnements

Abonnements laufen auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnung im Voraus und können jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Die Kündigung führt zur Beendigung der Nutzung zum Periodenende; bereits gezahlte Entgelte werden – vorbehaltlich Ziff. 5 – nicht erstattet.

4. Projektverträge (Beratung, Audit, Individuell)

Projektverträge definieren Leistungsgegenstand, Abnahme und Vergütung im Angebot. Abnahmen gelten als erfolgt, wenn die vereinbarten Ergebnisse im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Teilabnahmen sind zulässig. Kündigt der Kunde vor Abnahme aus von ihm zu vertretenden Gründen, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und nachweisbaren Aufwände zu vergüten.

5. Erstattungsfälle

  • Doppelabbuchung/Überzahlung: vollständige Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge auf das ursprüngliche Zahlungsmittel.
  • Verfügbarkeitsunterschreitung (SLA-Credits): Bei Monatsverfügbarkeit < 99,5 %: Gutschrift 10 % der SaaS-Grundgebühr; < 99,0 %: 25 %; < 98,0 %: 50 %. Gutschriften sind nicht auszahlbar, nicht übertragbar und werden mit zukünftigen Rechnungen verrechnet. Ausgenommen sind geplante Wartungen, höhere Gewalt und Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden.
  • Vorzeitige Beendigung durch Provisionswerk ohne wichtigen Grund: anteilige Erstattung im Voraus bezahlter, nicht genutzter SaaS-Zeiträume.
  • Upgrade/Downgrade: Upgrades werden pro-rata berechnet; Downgrades wirken zum nächsten Abrechnungszeitpunkt. Keine rückwirkenden Erstattungen.
  • Nichtnutzung: Keine Erstattung, sofern die Leistung betriebsbereit bereitgestellt wurde.

6. Zahlungsweg, Fristen & Steuern

Erstattungen erfolgen ausschließlich auf das ursprüngliche Zahlungsmittel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bestätigung des Anspruchs. Provisionswerk ist berechtigt, Identität und Zahlungsberechtigung zu verifizieren. Umsatzsteuer wird gemäß der korrigierten Rechnung angepasst.

7. Einzüge, Chargebacks & Sperren

Bei Rücklastschriften/Chargebacks kann der Zugang bis zur Klärung suspendiert werden. Unstreitige Entgelte sind sofort fällig. Unberechtigte Rückbuchungen können Bearbeitungsgebühren des Zahlungsdienstleisters nach sich ziehen.

8. Datenzugang nach Vertragsende

Auf Anfrage stellt Provisionswerk dem Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Export der Kernberichte in einem gängigen Format bereit. Danach erfolgt die Löschung gemäß Datenschutz und Aufbewahrungsfristen.

9. Missbrauch & Compliance

Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, Manipulation von Ereignissen oder Verstößen gegen Gesetze/AGB kann Provisionswerk Gutschriften zurückhalten, Konten sperren oder Verträge außerordentlich kündigen. Etwaige Ansprüche bleiben unberührt.

10. Streitbeilegung

Billing-Rückfragen richten Sie bitte an [email protected]. Wir bemühen uns um eine einvernehmliche Lösung. Gerichtsstand, anwendbares Recht und weitere Details ergeben sich aus den AGB.

11. Änderungen dieser Regelung

Provisionswerk kann diese Seite aus sachlichem Grund (z. B. Produkt-/Rechtsänderung) anpassen. Wesentliche Änderungen werden vorab mit angemessener Frist kommuniziert. Die jeweils gültige Fassung ist hier veröffentlicht.

Zusammenfassung (nicht rechtsverbindlich, nur zur Orientierung):
  • Monatliche SaaS-Abos, Kündigung zum Periodenende; keine Erstattung bereits genutzter Zeiträume.
  • SLA-Gutschriften bei Unterschreitung definierter Verfügbarkeiten, Verrechnung mit Folgerechnungen.
  • Projektarbeiten nach Angebot; bei kundenseitiger Beendigung Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.
  • Rückzahlungen ausschließlich auf das ursprüngliche Zahlungsmittel; Identitätsprüfung möglich.

Kontakt: Provisionswerk, Oranienstraße 185, 10999 Berlin, Deutschland • Tel. +49 30 21784520 • [email protected]